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   BGH, 30.05.1985 - 4 StR 263/85   

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https://dejure.org/1985,4370
BGH, 30.05.1985 - 4 StR 263/85 (https://dejure.org/1985,4370)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1985 - 4 StR 263/85 (https://dejure.org/1985,4370)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1985 - 4 StR 263/85 (https://dejure.org/1985,4370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung der Erklärung des Zeugen, keine Aussage machen zu wollen - Voraussetzungen für eine erhebliche verminderte Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84

    Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise

    Auszug aus BGH, 30.05.1985 - 4 StR 263/85
    Der Senat hat vielmehr immer wieder betont, daß erfahrene, alkoholgewohnte Trinker sich meist im Rausch noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1983, 19; 1984, 408, 409).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Auszug aus BGH, 30.05.1985 - 4 StR 263/85
    Ein Verbot, aus diesem Verhalten Schlüsse zu ziehen, wäre nur bei befugter Zeugnisverweigerung in Betracht gekommen (BGHSt 32, 140, 142 [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83]; KK § 261 Rdn. 44).
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84

    Möglichkeit einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei einem

    Auszug aus BGH, 30.05.1985 - 4 StR 263/85
    In der neuen Hauptverhandlung wird sich der Tatrichter bemühen müssen festzustellen, wieviel Alkohol der Angeklagte am Tattage zu sich genommen hat (BGH NStZ 1984, 506).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Der Bundesgerichtshof fordert daher in ständiger Rechtsprechung, bei Blutalkoholwerten von 2 Promille an aufwärts die Anwendung des § 21 StGB in Betracht zu ziehen (BGH NStZ 1984, 408; VRS 69, 432, 433), da bei derartigen Werten erheblich verminderte Schuldfähigkeit naheliege (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 BAK 4; BGH bei Holtz MDR 1986, 622), und zwar um so näher, je mehr der Wert von 2 Promille überschritten ist (BGH StV 1982, 14, 15; NStZ 1984, 506; BGHR StGB § 21 BAK 6; zusammenfassend Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988, S. 379, 383).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Es wird dabei übersehen, daß das Erinnerungsvermögen Beweiswert in erster Linie für die Frage nach der vorhandenen Unrechtseinsicht hat, einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit aber nicht entgegensteht (BGH VRS 69, 432, 433).

    Wie der Senat wiederholt betont hat, kann sich insbesondere der alkoholgewohnte Täter meist im Rausch noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten, obwohl das Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist (BGH VRS 69, 432 ).

  • BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86

    Schuldfähigkeit - Urteilsgründe - Anforderungen an Urteilsbegründung

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt betont, daß erfahrene, alkoholgewohnte Trinker sich meist im Rausch noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist, daß deshalb zielgerichtetes Handeln und planmäßiges Vorgehen für sich allein nur einen beschränkten Beweiswert haben (BGH NStZ 1981, 298 ; 1982, 243; 1983, 19; 1984, 408, 409; BGH DAR 1985, 388, 389; BGHSt 34, 22, 26 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1988 - 4 StR 510/88

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration bei Unklarheit über die aufgenommene

    Planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten stehen jedoch einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit nicht entgegen (BGH VRS 69, 432, 433).
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